Gutes tun und dabei Steuern sparen

steuererklaerungSpenden für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke sind in Deutschland selbstverständlich als Sonderausgaben absetzbar. Jährlich wird ein Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro (Alleinstehende) bzw. 72 Euro (zusammen veranlagte Ehegatten) bei der Ermittlung der Einkommens- und Lohnsteuer berücksichtigt. Sobald dieser Pauschbetrag überschritten ist, wirkt sich eine Spende steuermindernd für Sie aus.

Durch das Gesetz zur „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ wurden im Jahr 2007 die Steuergesetze im Bereich Spenden deutlich verbessert. Bis dahin lag die Höchstgrenze für den Spendenabzug für gemeinnützige Zwecke gerade einmal bei 5 Prozent; für wissenschaftliche und mildtätige Zwecke lag die Grenze bei 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Die Höchstgrenze für den Spendenabzug wurde aber im Jahr 2007 vereinheitlicht und glücklicherweise auch erhöht. Sie beträgt seitdem 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Sollte Ihre Spende die neue Höchstgrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte übersteigen, ermöglicht es Ihnen die Neuregelung diese zeitlich unbegrenzt vorzutragen und in den Einkommensteuererklärungen der nächsten Jahre als Sonderausgabe zu nutzen.

Sie sollten sich für Ihre getätigten Spenden zudem unbedingt eine Spendenquittung ausstellen lassen. Aber Vorsicht! Bei Spenden über 200 Euro ist eine von der steuerbegünstigten Organisation nach amtlichem Muster ausgestellte Zuwendungsbestätigung zwingend notwendig. Achten Sie außerdem darauf, dass die Hilfsorganisation, der Sie eine Spende zukommen lassen möchten, auch vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt ist.